Bezüglich der aktuellen Thematik der Negativzinsen sind wir von Penta an unseren Partner Solaris SE gebunden.
Die Solaris SE erhebt seit dem 01. November 2020 ein Verwahrentgelt auf Kundeneinlagen.
Konkret bedeutet dies die Einführung eines Verwahrentgeltes auf den Geldbetrag, der sich auf jedem Deiner Geschäftskonten, welches Du bei der Solaris SE über Penta eröffnet hast, befindet.
Wichtig: Dieses Verwahrentgelt gilt derzeit jedoch nur für Einlagen, deren Summe insgesamt den Freibetrag in Höhe von 250.000,00 € übersteigt und betrifft ausdrücklich den Kontostand auf dem Hauptkonto inklusive aller Unterkonten. Bei Kunden, die mehrere Konten für unterschiedliche Unternehmen haben, gilt die 250.000,00 € - Grenze jeweils pro Unternehmen.
Damit schließt sich die Solaris SE dutzenden anderer deutscher Banken an, die für Einlagen Gebühren erheben, um die Kosten, die sie selbst jedes Jahr an die Bundesbank abführen, zu decken.
Das Verwahrentgelt beträgt aktuell 0,5 % pro Jahr auf die den Freibetrag in Höhe von 250.000,00 € überschreitenden Einlagen. Bei Überschreitung des Freibetrags entfällt nicht auf den gesamten Saldo ein Verwahrentgelt, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil des Saldos.
Sollte sich der Zinssatz durch die Bundesbank ändern, behält sich die Solaris SE vor, entsprechend das Verwahrentgelt anzupassen. Das schließt eine Erhöhung, aber auch eine Senkung des Verwahrentgelts mit ein.
Anhand der Anzahl an Tagen, an denen die Gesamtsumme Deiner Kontostände über der 250.000,00 EUR-Grenze liegt, berechnet die Solaris SE das Verwahrentgelt 14-tägig, d.h. jede zwei Wochen und zieht den Betrag automatisch von Deinem Konto ein. Der Betrag wird in Deinen Buchungen und Kontoauszügen angezeigt.
Nähere Informationen zum Verwahrentgelt findest Du in unserem Blogartikel sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Solaris SE