Die Payment Services Directive 2 (PSD2) stellt mehrere Anforderungen an die Anbieter von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten, um Deine Privatsphäre zu schützen.
Der Zahlungsauslösedienstleister darf dem Begünstigten nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung Informationen über Dich zur Verfügung stellen.
Der Kontoinformationsdienstleister darf nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung auf Informationen über das von Dir angegebene Konto zugreifen.