Bei Einzelunternehmen gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Eigentümer des Unternehmens und dem Unternehmen an sich. Typische Beispiele sind:
- Handwerker
- Restaurants
- Reisebüros
Freiberufler sind Unternehmer mit besonderer beruflicher Qualifikation oder besonderem akademischen Hintergrund, die bestimmte Dienstleistungen erbringen und zu den sogenannten Katalogberufen nach § 18 EStG gehören. Typische Beispiele sind:
- Ärzte
- Anwälte
- Ingenieure
- Architekten
Freie Mitarbeiter sind selbständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig und persönlich ausführen ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein. Freie Mitarbeiter werden häufig mit Freiberuflern verwechselt, die jedoch eine andere rechtliche Stellung in Deutschland haben (siehe oben).
Du möchtest Penta gerne ausprobieren?
Kontoeröffnung für Einzelunternehmer
Kontoeröffnung für Freiberufler
Kontoeröffnung für freie Mitarbeiter (Freelancer)