Bei Einzelunternehmen gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Eigentümer des Unternehmens und dem Unternehmen an sich. Typische Beispiele sind:
Handwerker
Restaurants
Reisebüros
Freiberufler sind Unternehmer mit besonderer beruflicher Qualifikation oder besonderem akademischen Hintergrund, die bestimmte Dienstleistungen erbringen und zu den sogenannten Katalogberufen nach § 18 EStG gehören. Typische Beispiele sind:
Ärzte
Anwälte
Ingenieure
Architekten