Nach den deutschen Buchhaltungsrichtlinien müssen Belege und Rechnungen nachvollziehbar, jederzeit überprüfbar, vollständig und nicht veränderbar sein.
Sobald Du Deine Belege an den DATEV Belegbilderservice (ehemals DATEVconnect online) übertragen hast, können diese in Penta nicht mehr geändert oder gelöscht werden. Es ist allerdings möglich, neue Belege oder Rechnungen hochzuladen.
Bitte prüfe daher vor der Übertragung, dass alle Belege korrekt sind. Bitte beachte, dass die Belege für einen Transfer mit einer Buchhaltungsanbindung über Penta nicht schreibgeschützt oder verschlüsselt sein dürfen, da sonst die Datenübertragung fehlschlägt.
Dies ist zudem der erste Schritt, damit Dein Unternehmen die Richtlinien der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllt.
Mehr Informationen zur DATEV-Anbindung findest Du in unserem Blogartikel sowie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.