Du kannst den KfW-Schnellkredit mit Zuschüssen, die im Rahmen der Soforthilfeprogramme (inkl. Corona-Überbrückungshilfen) gewährt worden, kombinieren.
Der KfW-Schnellkredit ist nicht kombinierbar mit dem KfW-Unternehmerkredit, dem ERP-Gründerkredit Universell des KfW-Sonderprogramms oder weiteren Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilitisierungsfonds.
Bitte beachte, dass unser Angebot nur noch bis zum 30.06.2021 gilt. Ab dem 01.07.2021 können keine Erstanträge mehr über Penta und Banxware eingereicht werden. Das Angebot der KfW bleibt jedoch noch bis Ende des Jahres bestehen.
Informiere Dich direkt über www.kfw.de.