Sobald bei der Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingegangen ist, hast Du die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 4 Wochen Maßnahmen zu Deinem Schutz gegen die Pfändung zu ergreifen.


Der einfachste Schutz ist ein sogenanntes “Pfändungsschutzkonto” (P-Konto). Voraussetzung ist, dass Du einen Umwandlungsantrag an uns stellst und uns das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular zusammen mit Deinem Personalausweis an unseren Kundenservice zurücksendest.


Wichtiger Hinweis: Nur natürliche Personen dürfen ein P-Konto eröffnen. In Deutschland ist nur ein P-Konto pro natürlicher Person erlaubt.


Wenn Du noch Fragen hast, hilft Dir unser Kundenservice gerne von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr werktags telefonisch unter +49 30 255 585 803 oder per E-Mail unter help@getpenta.com