Die P-Konto-Funktion schützt Kontoguthaben vor dem Zugriff von Gläubigern, sodass Du innerhalb des geltenden Freibetrags weiter über Guthaben auf Deinem Konto verfügen kannst.


Wird Dein Konto in ein P-Konto umgewandelt, kannst Du über einen Grundfreibetrag je Kalendermonat verfügen. Ab 01.07.2022 gilt: Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro.


Wenn Du noch Fragen hast, hilft Dir unser Kundenservice gerne von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr werktags telefonisch unter +49 30 255 585 803 oder per E-Mail unter help@getpenta.com