Bleibt von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Vormonats ein Restbetrag über, wird dieser im zweiten Monat nicht an den Gläubiger ausgezahlt, steht Dir also weiter voll zur Verfügung. Wenn das Geld jedoch im dritten Monat immer noch auf dem Konto ist, ist es voll pfändbar.


Hierbei gilt das sogenannte „first-in-first-out“-Prinzip. Die Ausgaben im ersten Folgemonat werden zunächst vom übrigen Freibetrag aus dem Vormonat abgezogen. Gibt man in diesem Folgemonat wenigstens so viel aus, wie man aus dem Vormonat mit vom Freibetrag übrig gelassen hat, gibt es keine Probleme. Gibt man aber weniger aus, dann ist die verbleibende Differenz im zweiten Folgemonat vollständig pfändbar.


Wenn Du noch Fragen hast, hilft Dir unser Kundenservice gerne von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr werktags telefonisch unter +49 30 255 585 803 oder per E-Mail unter help@getpenta.com