Für die Haftung Deiner UG gilt das GmbH-Gesetz. Gegenüber Gläubigern haftet die UG in der Regel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Du als Gesellschafter haftest in der Regel nicht mit Deinem privaten Vermögen, jedoch gibt es Ausnahmen:
- bei der sogenannten Durchgriffshaftung (zum Beispiel bei Schadensersatzansprüchen)
- bei Verletzung der Regeln über das GmbH-Kapital
- wenn Du einen persönlichen Kredit für die Firma aufnimmst
- wenn Du eine Bürgschaft für die Firma eingehst
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