Für die Haftung Deiner GmbH gilt das GmbH-Gesetz. Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH in der Regel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Du als Gesellschafter haftest in der Regel nicht mit Deinem privaten Vermögen, jedoch gibt es Ausnahmen:
- bei der sogenannten Durchgriffshaftung (zum Beispiel bei Schadensersatzansprüchen)
- wenn Du einen persönlichen Kredit für die Firma aufnimmst
- wenn Du eine Bürgschaft für die Firma eingehst
- Wenn Du als Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" nach § 347 HGB verletzt, bis Du zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
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