Auslandsüberweisungen über einem Wert von 12,500€ unterliegen nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unter Umständen einer Meldepflicht.


Dies bedeutet in der Regel, dass eingehende und auch ausgehende Auslandsüberweisungen ab 12,500€ an die Bundesbank zu melden sind. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Meldeportal eingereicht werden. 


Bitte beachte jedoch, dass Penta keine rechtliche Unterstützung für dein Unternehmen leisten darf. Bitte wende Dich daher bei Fragen an Deinen Rechtsanwalt.