Gemäß der Vorschriften der KfW muss der Zweitantrag für einen KfW-Schnellkredit bei der gleichen Bank erfolgen.
Falls Du also Interesse an einem zweiten KfW-Schnellkredit hast, kannst Du diesen seit dem Stichtag 01.07.2021 einfach unter Angabe von Deinem Name und der Adresse Deines Unternehmens via service@corona-schnellkredit.de beantragen.
Das Angebot der KfW bleibt jedoch noch bis Ende des Jahres bestehen. Informiere Dich direkt über www.kfw.de.