Das SEPA-Lastschrift feature steht grundsätzlich allen Penta Kunden zur Verfügung, die diesen Kriterien entsprechen:


  • Unternehmen mit einer Geschäftsform, die im Handelsregister eingetragen ist
  • Unternehmen, die älter als 12 Monate alt sind
  • Unternehmen, die eine Bonität besitzen, die bei Creditreform hinterlegt ist


Folgende Unternehmensformen werden daher momentan unterstützt: GmbH, GmbH & Co. KG, KG, AG, e.K. und OHG


Über die finale Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren wird basierend auf dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung nach Deiner Antragstellung, entschieden.


Mehr Informationen über das SEPA-Lastschrift feature bei Penta findest Du hier.