Das SEPA-Lastschrift feature steht grundsätzlich allen Penta Kunden zur Verfügung, die diesen Kriterien entsprechen:
- Unternehmen mit einer Geschäftsform, die im Handelsregister eingetragen ist
- Unternehmen, die älter als 12 Monate alt sind
- Unternehmen, die eine Bonität besitzen, die bei Creditreform hinterlegt ist
Folgende Unternehmensformen werden daher momentan unterstützt: GmbH, GmbH & Co. KG, KG, AG, e.K. und OHG
Über die finale Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren wird basierend auf dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung nach Deiner Antragstellung, entschieden.
Mehr Informationen über das SEPA-Lastschrift feature bei Penta findest Du hier.