Die Jahressteuerbescheinigung erhältst Du automatisch im ersten Quartal des Folgejahres per Post. Du musst Dich also um nichts weiter kümmern.


Hinweis: Die Ausstellung erfolgt nur dann, wenn dem Kunden im Kalenderjahr Zinserträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhält der Kunde keine Jahressteuerbescheinigung.


Möchtest Du mehr erfahren? Starte Deinen Antrag hier auf der Partnerseite von SWK und Penta oder stöbere in unserem Penta Blogartikel.